BHT (Butylhydroxytoluol) - E321

In vielen Kaugummis findet sich als Konservierung der Stoff Butylhydroxytoluol (BHT). Dieser Inhaltsstoff ist in vielen Ländern (zum Beispiel Grossbritannien und Japan) bereits als giftig verboten worden. In vielen Ländern wird Butylhydroxytoluol als Konservierungsmittel für Kaugummi und andere Lebensmittel noch immer eingesetzt. Nieren- und Leberschäden, Hyperaktivität bei Kindern werden mit dem Stoff in Verbindung gebracht. Auch der Verdacht, krebserregend zu sein, ist noch nicht ausgeräumt.
In einem Bericht des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung heißt es 2011: "Butylhydroxytoluol (BHT) ist ein zugelassender Lebensmittelzusatzstoff (E321) und wird als Antioxidans in verschiedenen Verbraucherprodukten, z. B. kosmetischen Mitteln, Pflanzenschutzmitteln und Lebensmittelverpackungen eingesetzt."

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Das schreibt Dr. Watson - Der Food Detektiv: E320 und E321 können in großen Mengen zur lebensgefährlichen Blausucht führen, die durch eine typische Blaufärbung von Lippen, Schleimhäuten und der Haut gekennzeichnet ist. Dabei wird die Sauerstoffbindung in den roten Blutkörperchen unterbunden, was besonders bei Kindern zu akutem Sauerstoffmangel bis hin zum Erstickungstod führen kann (Fachbegriff: Methämoglobinämie). Aus diesem Grund ist die Anwendung in Kinder- und Säuglingsnahrung verboten. Kinder sind trotzdem gefährdet, weil sich die Zusatzstoffe E320 und E321 auch in von Kindern geschätzten Lebensmitteln befinden können, wie etwa Biskuits und Obstkuchen. Bei Tier- und Reagenzglasversuchen veränderte E320 in großen Mengen das Erbgut, vor allem in Zellen des Magen-Darm-Traktes. In Langzeit-Tierstudien zeigten sich E320 und E321 bei Einnahme großer Mengen als krebserregend und verursachten Magen- und Leberkrebs bei Mäusen. Trotz zahlreicher Hinweise auf die krebserregende Wirkung dieser Zusatzstoffe wird in der Europäischen Union die gesetzliche geduldete, maximale Aufnahmemenge (ADI) von 1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag für E320 und 0,25 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag für E321 als unbedenklich eingestuft. Diese wird jedoch, Verzehrstudien zufolge, bei E321 von Kindern überschritten, zumindest in einigen Ländern, wie etwa Finnland und den Niederlanden.